| Was ist überhaupt Internetfernsehen? |
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Bis heute kann man diese Frage nicht genau beantworten. Sie ist auch sehr neu. Wir werden versuchen, eine Antwort zu geben. Dabei muß man zunächst festlegen, was Internetfernsehen überhaupt ist. Dazu sind zwei Definitionen zu unterscheiden:
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1. Inhaltlicher Definitionsansatz:
Unabhängig vom Übertragungsweg stellt sich die Frage, was Fernsehen überhaupt ist. Nach unserer Meinung ist Fernsehen ein Bewegtbilddienst, der Themen und Inhalte so darstellt, daß der Zuschauer einen Nutzen davon hat. Fernsehinhalte informieren und/oder unterhalten den Zuschauer.
Bewegbildinhalte (Videos), die diese Absicht nicht verfolgen erachten wir nicht als "Fernsehen". Sie reihen wir unter der Bezeichnung "Videoclips" ein. |
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2. Der technische Definitionsansatz:
Seit vor einigen Jahren das Internet schnell genug geworden ist um darüber Bewegtbildinhalte zu verbreiten, bezeichnete man diese Angebote schnell als "Internetfernsehen", unabhängig von den dargebotenen Inhalten.
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| Worin unterscheiden sich nun IPTV und Web-TV? |
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| Erst 2008 unterteilten die Landesmedienanstalten das Internetfernsehen in IPTV und Web-TV. Diese Unterteilung ist genau so willkürlich wie schädlich: |
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IPTV (Internet-Protokoll-Television)
Gemäß der Definition - etwa der Bayerischen Landesanstalt für Neue Medien (BLM) - versteht man unter IPTV Bewegtbildangebote für geschlossene Benutzergruppen. Diese Angebote erfordern eine Genehmigung von der BLM und können nur über sogenannte "Set-Top-Boxen" empfangen werden. Sie sind für den Zuschauer kostenpflichtig und werden durch die Landesmedienanstalten gefördert. |
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Web-TV
Web-TV ist freies Internetfernsehen, das von weniger als 500 Zuschauern gleichzeitig gesehen werden kann. Web-TV-Anbieter unterliegen keiner Genehmigungspflicht und erhalten auch keine Förderung. Web-TV-Anbieter stehen im Wettbewerb mit IPTV-Angeboten auf sich alleine gestellt und müssen selbst sehen, wie sie ihr Angebot finanzieren. |
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| Unser Standpunkt: |
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| Die Förderung von IPTV-Anbietern durch den Staat (der BLM) und die willkürliche Festsetzung der 500-Zuschauergrenze schafft eine Klassengesellschaft im Fernsehen, die einseitig Konzerne mit entsprechender Marktmacht unterstützt und kleinere (Web-TV-) Anbieter ausgrenzt. Ein wettbewerbsverzerrender Eingriff einer Aufsichts- und Genehmigungsbehörde in den neu entstehnden Internetfernsehmarkt, der erst gar keinen freien Markt aufkommen läßt. Die vielbeschworene Meinungsvielfalt Hin oder Her... |
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| Und wo ist Mühldorf-TV einzuordnen? |
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| Mühldorf-TV ist sicher Internetfersehen. Es wurde von der BLM in die Kategorie Web-TV eingeordnet. |